Mieteinkommen

Mieteinkommen werden steuerrechtlich als Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sowie im allgemeinen Sprachgebrauch als Mieteinnahmen bezeichnet. Da für Mieteinkommen keine regelmäßige Arbeit erforderlich ist, gelten sie als Teil des passiven Einkommens. Diese Einstufung entspricht nur bedingt der Wirklichkeit, da bei Objekten mit einer hohen Fluktuation ebenso wie bei Ferienhäusern und Ferienwohnungen ein regelmäßiges Werben um neue Mieter erforderlich ist. Im Steuerrecht sind von den Mieteinnahmen für die Berechnung des zu versteuernden Mieteinkommens die direkt mit der Immobilie oder ihrer Vermietung in Verbindung stehenden Kosten abzuziehen. Das Mieteinkommen dient der Vergütung für das eingesetzte Kapital sowie der Bildung von Rücklagen für Modernisierungen der vermieteten Immobilien.

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