Mieterhöhung

Die Mieterhöhung meint eine Erhöhung der zu zahlenden Miete und bezieht sich überwiegend auf die Miete für Immobilien. Bei privaten Immobilien schränkt der Gesetzgeber die Möglichkeit zu Mieterhöhungen stark ein, insbesondere ist die Kündigung entsprechender Mietverträge zum Durchsetzen einer Mieterhöhung nicht zulässig. Wenn eine regelmäßige Mieterhöhung nicht bereits im Mietvertrag vereinbart wurde, hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht, sobald der Vermieter eine solche verlangt. Zudem dürfen bei privaten Immobilien Mieterhöhungen nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung verlangt werden. Bei öffentlich gefördertem Wohnraum ist auch bei einer Mieterhöhung das Prinzip der Kostenmiete zu beachten.

^