Mietkautionsbürgschaft

Eine Mietkautionsbürgschaft bieten vorwiegend Versicherungsgesellschaften an, welche das Produkt auch als Kautionsversicherung bezeichnen. Des Weiteren kann eine Mietkautionsbürgschaft über eine Geschäftsbank abgeschlossen werden. Auch bei ihrer Bezeichnung als Kautionsversicherung schützt die Mietkautionsbürgschaft lediglich den Vermieter und nicht den eigentlichen Versicherungsnehmer. Sie bezahlt zwar eine Entschädigung in der Höhe der eigentlich fälligen Kaution an den Vermieter, fordert den entsprechenden Betrag aber anschließend vom Vertragspartner zurück. Der Abschluss einer Mietkautionsbürgschaft anstelle der Übergabe einer Barkaution führt zunächst zu einer Entlastung des Leistungspflichtigen, auf Dauer entstehen ihm jedoch höhere Kosten, zumal eine hinterlegte Kaution zu verzinsen ist.

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