Mietkaution

Die Mietkaution dient der Absicherung des Vermieters gegen Forderungen, welche er nach dem Ende des Mietvertrages an den ehemaligen Mieter stellen kann;: dabei kann es sich sowohl um Schadenersatz für vom Mieter verursachte Schäden als auch um die abschließende Betriebskostenabrechnung handeln. Die Höhe der Mietkaution ist in Deutschland für private Vermietungen auf drei Monatsmieten beschränkt, wobei die Kaltmiete ohne Nebenkosten maßgeblich ist. Der Vermieter ist verpflichtet, die hinterlegte Mietkaution von seinem Vermögen getrennt anzulegen und mindestens mit dem Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist zu verzinsen; eventuell höhere Zinsen stehen dem Mieter zu. Als Alternative zu einer Mietkaution können Mieter und Vermieter den Abschluss einer Mietkautionsversicherung vereinbaren.

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