Mietkauf

Beim Mietkauf ist im deutschen Recht zwischen Immobilien und anderen Produkten zu unterscheiden, vornehmlich Fahrzeuge werden häufig nach diesem Verfahren veräußert. Der Kunde wird bei beweglichen Gegenständen sofort wirtschaftlicher Eigentümer und hat die entsprechenden Gegenstände als Kaufmann zu aktivieren. Bei der Variante Mietkauf einer Immobilie zahlt der Mieter zunächst Miete und wird nach einer vereinbarten Zeit Eigentümer der Mietsache. Grundsätzlich ist die Ausübung des Kaufrechts eine dem Mieter zustehende Option, auf deren Ausübung er auch verzichten kann. In Österreich bedeutet der Begriff Mietkauf lediglich, dass der Mieter das Recht zur Ausübung der Kaufoption besitzt, während die bereits geleisteten Mietzahlungen dort nicht auf den Kaufpreis angerechnet werden.

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