Mietindex

Der Mietindex gibt als vom Statistischen Bundesamt ermittelter Wert die Entwicklung der Mieten auf dem Wohnungsmarkt an. Er unterscheidet dabei lediglich zwischen Neubauten und Altbauten und bezieht sich zudem auf das gesamte Bundesgebiet. Für die Begründung einer Mieterhöhung reicht der Verweis auf den Mietindex nicht aus, vielmehr ist dafür der örtliche Mietspiegel heranzuziehen. Sofern ein solcher für den konkreten Ort nicht existiert, erfüllt die Benennung von mindestens drei Vergleichswohnungen die gesetzlichen Ansprüche an eine Mieterhöhung. Im Gegensatz zum Mietindex berücksichtigt ein Mietspiegel die konkrete Ausstattung und die Lage einer Wohnung. Der Mietindex wird auch als Mietpreisindex bezeichnet und bietet einen Anhaltspunkt zur grundsätzlichen Entwicklung der Wohnungsmieten in Deutschland.

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