Miethöhegesetz

Das Miethöhegesetz war von Anfang Januar 1975 bis Ende August 2001 ein eigenständiges Gesetz mit der Aufgabe, die maximal zulässige Miethöhe bei privaten Mietverträgen zu regeln. Heute sind die Regeln des früheren Miethöhegesetzes in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) integriert. Die entsprechenden Bestimmungen zur Miethöhe und zu möglichen Mietsteigerungen werden umgangssprachlich weiterhin als Miethöhegesetz bezeichnet. Das frühere Miethöhegesetz trug den offiziellen Namen "Gesetz zur Regelung der Miethöhe" und wurde als MHG abgekürzt. Das Miethöhegesetz befasste sich mit den Regeln zur Berechnung der Miete und ihrer Erhöhung ebenso wie mit der Zulässigkeit der Weitergabe gestiegener Betriebskosten an den Wohnungsmieter.

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