Montanmitbestimmung

Im Rahmen der Montanmitbestimmung stehen den Vertretern der Arbeitnehmerseite deutlich mehr Kontrollrechte und Mitbestimmungsrechte als in anderen Industriezweigen zur Verfügung, zusätzlich wirkt auch die interessierte Öffentlichkeit an der Kontrolle der Unternehmen mit. Ursprung der erweiterten Mitbestimmungsrechte in der Montanindustrie war der Wunsch der Alliierten, in Deutschland wieder eine solche aufzubauen, dabei jedoch die Gefahr der Entwicklung zur unkontrollierten Rüstungsindustrie zu bannen. Die ursprünglich von den Alliierten verlangten Einflussmöglichkeiten der Arbeitnehmer wurden 1951 von den Gewerkschaften für die Montanindustrie eingefordert und verwirklicht. Kernpunkt der Montanmitbestimmung ist die paritätische Besetzung der Aufsichtsräte mit Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmerseite.

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