Nachdeckung

Nachdeckung ist ein Begriff aus dem Darlehensrecht und meint die Verpflichtung, bei einem erhaltenen Wertpapierlombardkredit weitere Sicherheiten zu stellen, wenn die ursprünglich zur Besicherung des Kredits hinterlegten Wertpapiere auf Grund eines Wertverlustes nicht mehr zur Kreditabsicherung ausreichen. Andere Begriffe für die Nachdeckung sind Nachschusspflicht und Nachschussaufforderung, welche aber beide auch in anderen Zusammenhängen gebraucht werden. Sofern der Kreditnehmer eine rechtmäßig geforderte Nachdeckung nicht leisten und den Kredit nicht vorzeitig zurückzahlen kann, darf der Kreditgeber die bei ihm hinterlegten Wertpapiere verwerten. Die Pflicht zur Nachdeckung beruht auf der Annahme, dass die Bank der Kreditvergabe ohne eine ausreichende Stellung von Sicherheitsleistungen nicht zugestimmt hätte.

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