Nacherfüllungsrecht

Das Nacherfüllungsrecht ist ein Begriff aus dem Vertragsrecht und meint das Recht des Verkäufers, bei einer unvollständigen oder mangelhaften Lieferung eine Nachbesserung zu leisten, ehe der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten darf. Das Nacherfüllungsrecht gilt grundsätzlich auch im Versandhandel; allerdings kann der Kunde die Ware in diesem Bereich mit wenigen Ausnahmen ohnehin ohne Angabe von Gründen zurücksenden, wodurch das Nacherfüllungsrecht faktisch außer Kraft gesetzt wird. Prinzipiell umfasst das Nacherfüllungsrecht sowohl die Berechtigung zur Nachlieferung fehlender Teile als auch zur Reparatur einer defekten Ware, dieses Recht wird auch als Nachbesserungsrecht bezeichnet. Die Anzahl der möglichen Nachbesserungen richtet sich nach dem Wert der Ware, so sind für einen Neuwagen mehrere Versuche zulässig.

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