Nachfeststellung

Unter dem Begriff Nachfeststellung versteht man den Vorgang, wenn eine nachträgliche, erstmalige Feststellung eines Einheitswertes vorliegt nach dem Zeitpunkt der Hauptfeststellung. Hier gilt das Bewertungsgesetz, kurz BewG. Das Bewertungsgesetz ist für die steuerrechtlichen Bewertungen von den verschiedensten Vermögensgegenständen gedacht wie Wertpapiere, Grundstücke, Unternehmen und auch Forderungen. Es bildet einen Teil des Steuerrechts und dient dazu, einheitliche Regelungen für die Bewertung von Vermögensgegenständen für sämtliche gültigen Steuerrechtsgebiete zu treffen. Die ursprüngliche Fassung des Bewertungsgesetzes entstand im Oktober 1934, am 1. Januar 1935 ist es wenig später in Kraft getreten. Regelmäßig werden immer wieder Änderungen und Aktualisierungen vorgenommen, die letzte erfolgte im November 2011.

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