Nebenkostenabrechnung

Mit der Nebenkostenabrechnung ist in den meisten Fällen die Betriebskostenabrechnung für Mietwohnungen beziehungsweise Eigentumswohnungen gemeint. Diese erstellt der Vermieter beziehungsweise die Verwaltung unter Berücksichtigung der umlagefähigen Betriebskosten. Den größten Posten der Nebenkostenabrechnung bilden die Heizkosten, sofern nicht eine direkte Abrechnung des Wohnungsinhabers mit dem Energieversorger erfolgt. Bei Ferienwohnungen ist in Deutschland die Vereinbarung einer Pauschalmiete üblich, während in Italien fast immer eine exakte Nebenkostenabrechnung vorgenommen wird. Weitere Nebenkostenabrechnungen fallen bei Dienstreisen sowie bei der Beauftragung von Dienstleistern mit einer Honorarvereinbarung an, sofern die zusätzliche Abrechnung der erforderlichen Ausgaben im Vertrag aufgeführt wird. Auch bei einem Hausbau oder Immobilienkauf über einen Generalunternehmer erstellt dieser eine Nebenkostenabrechnung.

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