Die Nebenkostenbeihilfe bezieht sich auf die Nebenkosten einer Mietwohnung beziehungsweise einer Eigentumswohnung. Wohngeldbezieher mit regelmäßigem Einkommen beantragen diese zusätzlich zum Wohngeld, in Einzelfällen kann eine Berechtigung zum Leistungsempfang erst durch die Höhe der Wohnnebenkosten entstehen. Empfänger von Hartz IV-Leistungen (Arbeitslosengeld II oder Aufstocker) beantragen die Nebenkostenbeihilfe direkt bei ihrem Jobcenter. Umstritten ist, in welchem Umfang eine Kürzung einer der Höhe nach gerechtfertigten Nebenkostenbeihilfe erfolgen darf, wenn die Nebenkosten teilweise auf das unwirtschaftliche Verhalten des Antragstellers wie übermäßige Raumtemperaturen zurückzuführen sind. Empfänger der Nebenkostenbeihilfe legen die Nebenkostenabrechnung (Betriebskostenabrechnung) nach Erhalt beim Amt vor.