Obliegenheit

Eine Obliegenheit stellt eine Pflicht minderer Güte dar, deren Erfüllung nicht eingeklagt werden kann. Dennoch besteht die Möglichkeit, bei der Verletzung einer Obliegenheit Schadenersatz zu fordern beziehungsweise eigene Leistungen zu verweigern beziehungsweise zu verringern. In vielen Fällen liegt die Beachtung einer Obliegenheit im Interesse dessen, der sie innehat. Typische Beispiele für Obliegenheiten sind die Benachrichtigung des Arbeitgebers über eine bestehende Schwangerschaft und die ebenso unverzügliche wie vollständige Anzeige eines Schadensfalles gegenüber einer Versicherungsgesellschaft. Im Sozialrecht wird unter einer Obliegenheit die Verpflichtung eines Leistungsempfängers zum Mitwirken verstanden, bei deren Verweigerung der Leistungserbringer die Zahlungen vorübergehend einstellen und weitere Sanktionen aussprechen darf.

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