Öffentliche Mittel

Als öffentliche Mittel werden die finanziellen Leistungen bezeichnet, welche durch die öffentliche Hand als Zuschuss oder als Darlehen vergeben werden. Zu den öffentlichen Mitteln, mit welchen Bauvorhaben gefördert werden, gehören die Wohnungsbauprämie ebenso wie die Leistungen aus Wohn-Riester-Verträgen und die Förderdarlehen der KfW. Kennzeichnend für als Darlehen vergebene öffentliche Mittel ist sowohl eine lange Laufzeit als auch ein niedriger Zinssatz. Mit öffentlichen Mitteln kann auch die Ansiedlung von Betrieben in strukturschwachen Gebieten gefördert werden, wobei die Vergabe der Mittel üblicherweise an eine mindestens zu schaffende Anzahl neuer Arbeitsplätze gebunden wird.

^