Opportunitätskosten

Opportunitätskosten sind keine eigentlichen Kosten, vielmehr bezeichnet der Begriff auf Grund der nicht erfolgten Ausnutzung vorhandener Möglichkeiten entgangene Gewinne. Opportunitätskosten können sowohl rückwirkend betrachtet, als auch im Falle einer geplanten Nichtverwendung von Ressourcen für die Zukunft errechnet werden. So führt die Entscheidung der Verringerung der Produktionszeiten oder Ladenöffnungszeiten regelmäßig zu Opportunitätskosten, da sie mit einer Reduzierung der Umsätze verbunden ist. Andere Begriffe für Opportunitätskosten sind Schattenpreis, Alternativkosten oder Verzichtskosten. Unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten sind Opportunitätskosten sowohl die entgangenen Einnahmen als auch die Qualifizierungsverluste, wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend mit der beruflichen Tätigkeit aussetzt.

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