Optionsgenussschein

Der Optionsgenussschein ist als Genussschein einer Aktiengesellschaft mit dem Recht auf den Bezug von Aktien der entsprechenden Gesellschaft verbunden. Optionsgenussscheine werden in Verbindung mit einer Kapitalerhöhung der entsprechenden Aktiengesellschaft ausgegeben. Grundsätzlich lassen sich die Bezugsrechte getrennt von der eigentlichen Geldanlage an der Börse handeln. Sowohl der Preis, zu welchem Aktien erworben werden können, als auch der für die Ausübung der Option zugelassene Zeitraum werden bei der Ausgabe von Optionsgenussscheinen festgelegt. Dem Inhaber eines Optionsgenussscheines steht die Entscheidung über die Ausübung oder Nichtausübung der Option während der gesamten Optionsfrist frei, in der Regel richtet er sich bei seiner Entscheidung nach dem tatsächlichen Aktienkurs.

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