Die Optionsfrist bezeichnet die Frist, innerhalb welcher eine Option ausgeübt werden kann. Wenn der Inhaber einer Option die Optionsfrist verstreichen lässt, hat er keinen Anspruch auf ihre Ausübung mehr. Als Optionsfrist kann entweder ein Datum genannt werden, bis zu welchem die Option ausgeübt werden muss, oder es kann eine Zeitspanne für ihre Ausübung angegeben werden, so dass eine vorzeitige Ausübung ebenfalls nicht möglich ist. Innerhalb der Optionsfrist besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Option über die Börse zu verkaufen. Es ist sinnvoll, eine Optionsfrist ungenutzt verstreichen zu lassen, wenn sich die bei ihrem Erwerb erwartete wirtschaftliche Entwicklung nicht eingestellt hat.