Pensionskasse

Eine Pensionskasse wird von einem oder einer Vielzahl von Unternehmen gegründet. Sie dient der betrieblichen Altersvorsorge und tritt beim Erreichen des Rentenalters, bei Invalidität oder Tod in Kraft. Dabei muss der Arbeitgeber dem Eintritt eines Arbeitnehmers in eine Pensionskasse zustimmen. Dieser legt auch fest, welche Pensionskasse in Frage kommt. Eine Einzahlung in eine Pensionskasse gilt als sehr sicher. Es wird eine gesetzliche Garantieverzinsung geboten. Dabei wird das eingezahlte Geld vor allem in festverzinsliche Wertpapiere investiert. Laut Gesetz darf nur ein Anteil von bis zu 35% in Aktien investiert werden. Diese Regelung gilt für alle Rentenversicherungen und Lebensversicherungen. Eine Alternative zu den Pensionskassen stellen Pensionsfonds dar.

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