Pensionsgeschäft

Die gesetzliche Grundlage für Pensionsgeschäfte bildet das Handelsgesetzbuch, kurz HGB. Unter Pensionsgeschäften versteht man Verträge, durch die Vermögensgegenstände gegen Bezahlung einer Summe einem Kreditinstitut oder einem Kunden dort, dem Pensionsnehmer, übertragen werden. Hierbei wird jedoch im Vorfeld festgelegt, dass diese Vermögensgegenstände an den Pensionsgeber zurückgegeben werden können. Zum Bereich der Vermögensgegenstände zählen unter anderem Wertpapiere oder Wechsel. Unter einem Wechsel ist ein Wertpapier zu verstehen, das eine Anweisung zur Zahlung eines festen Betrags zu einem festen Zeitpunkt an einem festgelegten Ort an den Bezogenen oder einen weiteren Begünstigten enthält. Ein Wechsel gilt als Urkunde und Orderpapier und kann nur mit einem Indossament übertragen werden.

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