Pensionsfondsrichtlinie

Die Pensionsfondsrichtlinie wurde vom Europäischen Parlament festgelegt. Sie besteht aus Regeln für die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit von Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge. In Kraft getreten ist die Pensionsfondsrichtlinie im Jahr 2003. Zwei Jahre später gehörte diese Richtlinie zum nationalen Recht. Das Europäische Parlament stellt das größte multinationale Parlament der Welt dar. Es besteht aus mehr als 700 Abgeordneten aus 27 Nationen. Per Vertrag ist geregelt, wie viele Abgeordnete aus den jeweiligen EU-Staaten teilnehmen dürfen. Zusammen mit dem Ministerrat werden vom Europäischen Parlament Gesetze entwickelt und beschlossen. Diese haben in sämtlichen Staaten der EU Gültigkeit. Der Sitz des Europäischen Parlaments befindet sich in Straßburg.

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