Pfandgeld

Umgangssprachlich wird als Pfandgeld vorzugsweise das für Getränkeflaschen und Dosen zu zahlende Einwegpfand oder Mehrwegpfand bezeichnet. In diesem Fall dient die Erhebung von Pfandgeld dem Schutz knapper Ressourcen und der Vermeidung der illegalen Abfallentsorgung. Rechtlich liegt ein Pfandgeld immer vor, wenn der Nutzer eines Produktes zur Rückgabe aufgefordert wird und zur Erhöhung der Wahrscheinlichkeit der Rückgabe einen Betrag hinterlegt. Das Bezahlen des Pfandgeldes führt nicht zu einer Eigentumsübertragung, was besonders bei im Vergleich zum Warenwert geringen Pfandgeldern wie bei der Nutzung von Einkaufswagen wichtig ist. Schließfächer werden sowohl gegen Pfandgeld (Rückgabe der Münze nach Nutzung) als auch gegen ein Nutzungsentgelt (keine Rückgabe der Münze nach Nutzung) angeboten.

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