Bei einem Pfandkredit im engeren Sinn hinterlegt der Kreditnehmer ein Pfand beim Kreditgeber. Die Abwicklung typischer Pfandkredite erfolgt über ein Pfandleihhaus. Der Pfandkredit eignet sich zur Überbrückung eines kurzfristigen Geldbedarfs und stellt historisch gesehen die Urform der Kreditvergabe dar. Eine Schufa-Anfrage erfolgt bei typischen Pfandkrediten durch das Pfandleihhaus nicht, da die Forderung des Pfandleihers durch das hinterlegte Pfand gedeckt wird. Bei einer Nichtauslösung des Darlehens erfolgt die Verwertung des Pfandes im Rahmen einer Pfandauktion. Dabei trägt der Pfandleiher das Risiko eines Mindererlöses, während er einen Mehrerlös dem Pfandgeber aushändigen muss. Eine weitere Anwendungsform des Pfandkredites besteht in der Verpfändung von Wertpapieren gegenüber der Depotbank. Ein untypischer Pfandkredit liegt vor, wenn das Pfand nicht übergeben, sondern lediglich zur Sicherheit übereignet wird.