Pflegegeldkasse

In der ursprünglichen Bedeutung bezeichnet der Begriff Pflegegeldkasse die beim Jugendamt angesiedelte Kasse, deren Aufgabe in der Auszahlung des Pflegegeldes an Pflegeeltern bestand. Diese Bedeutung besteht heute weiterhin, sie ist im öffentlichen Bewusstsein jedoch deutlich weniger verbreitet als Bezeichnung der Pflegekasse als Pflegegeldkasse. Die Pflegekasse ist für die Einstufung der Pflegebedürftigen in eine Pflegestufe und für die Auszahlung des Pflegegeldes beziehungsweise für die Bezahlung der professionellen Pflegedienste zuständig. Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, wobei Mitglieder gesetzlicher beziehungsweise privater Krankenkassen jeweils der ihrer Kasse zugeordneten Pflegekasse beitreten. Der Beitragseinzug für die Pflegekassen erfolgt über die Krankenkassen.

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