Pflegegeldleistungen

Pflegegeldleistungen sind eigentlich die Leistungen der Pflegekasse, wenn sich der Pflegebedürftige für die Laienpflege durch einen Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson entschieden hat. Im täglichen Sprachgebrauch werden auch die Sachleistungen der Pflegekasse als Pflegegeldleistungen und nicht korrekt als Pflegeleistungen bezeichnet. Die Höhe der Pflegegeldleistungen bemisst sich nach der Pflegestufenzuordnung. Zusätzlich sind ergänzende Pflegegeldleistungen möglich, wenn ein erhöhter Pflegeaufwand besteht. Die private Pflegezusatzversicherung zahlt ihre Pflegegeldleistungen üblicherweise in der Form des Pflegetagesgeldes aus. Beim von Jugendämtern an Pflegeeltern ausgezahlten Pflegegeld bezeichnet der Begriff Pflegegeldleistungen einerseits die Auszahlungen und andererseits die Gegenleistungen der Empfänger. Dabei handelt es sich um die Erziehung und den Unterhalt der Pflegekinder.

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