Prämienzuschlag

Der Prämienzuschlag ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen. Er wird sowohl für zusätzliche Zahlungen bei einem schlechten Risiko als auch für die Erweiterung des Versicherungsschutzes verwendet. Als schlechte Risiken gelten in der Krankenversicherung und in der Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem Menschen mit Vorerkrankungen, deren Aufnahme zumeist nur bei der Vereinbarung eines Prämienzuschlages möglich ist. Keinen Prämienzuschlag dürfen Versicherungsgesellschaften berechnen, wenn sie Verträge im Rahmen einer Gruppenversicherung abschließen, was häufig bei Zusatzversicherungen der Fall ist. In der Hausratversicherung ist ein Prämienzuschlag zu zahlen, wenn der Versicherungsnehmer im Grundtarif nicht erhaltene zusätzliche Versicherungsleistungen vereinbaren will. Sinnvoll für den Kunden ist ein Prämienzuschlag zur Abwendung der Einrede der Unterversicherung im Schadensfall.

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