Bei Versicherungsverträgen bezeichnet die Prämienzahlung die Zahlung der Versicherungsbeiträge, mit wenigen Ausnahmen beginnt der Versicherungsschutz mit der ersten Prämienzahlung. In anderen Fällen meint die Prämienzahlung die Auszahlung einer Prämie als Anerkennung oder Belohnung. Häufige Prämienzahlungen sind Sondervergütungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer bei guten Leistungen oder einem guten wirtschaftlichen Betriebsergebnis und die Auszahlung staatlicher Prämien im Bereich der Landwirtschaft oder die Zahlung der Wohnungsbauprämie. Prämienzahlungen des Arbeitgebers können freiwillig erfolgen oder in Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen und Arbeitsverträgen vereinbart werden. Eine Prämienzahlung kann auch in der Form der Übergabe einer Sachprämie erfolgen, dieses Verfahren ist bei Abschlüssen von Zeitschriften-Abonnements üblich.