Prämienvereinbarung

Im Arbeitsrecht meint eine Prämienvereinbarung, dass der Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn oder Gehalt eine Prämie erhält, wenn die in der Vereinbarung getroffenen Vorgaben erreicht oder übertroffen wurden. Die Prämienvereinbarung kann anstelle einer Geldzahlung auch geldwerte Leistungen oder zusätzliche Urlaubstage vorsehen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, in einer Prämienvereinbarung festzulegen, dass eine Prämie auf Grund einer langjährigen Betriebszugehörigkeit ausgezahlt wird. Prämienvereinbarungen können mit Bezug auf einzelne Arbeitnehmer und ihre Leistungen, aber auch in Abhängigkeit vom Erreichen wirtschaftlicher Ziele und somit für die Gesamtbelegschaft getroffen werden. Grundsätzlich erfolgt die Prämienvereinbarung in Form einer Betriebsvereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Betriebsrat.

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