Private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge umfasst neben traditionellen Rentenverträgen die Spezialformen der Riester-Rente und der Basisrente (Rürup-Rente). Für Arbeitnehmer und andere in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherte Personen stellt die private Rentenversicherung einer Ergänzung der finanziellen Altersabsicherung dar, während sie für einen großen Teil der Selbstständigen die einzige Form der Altersversorgung bildet. Die private Altersvorsorge folgt dem Prinzip der Beitragsdeckung. Nach einer Neufassung der gesetzlichen Bestimmungen besteht ab 2013 für alle nicht gesetzlich rentenversicherten Personen die Pflicht, eine private Altersvorsorge abzuschließen. Ergänzend zu speziellen Rentenversicherungen können auch Aktiendepots und Grundbesitz als Mittel und Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge verwendet werden.

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