Privatdarlehen

Das Privatdarlehen meint entweder jeden Bankkredit an eine Privatperson beziehungsweise für private Zwecke oder einen zwischen zwei Privatpersonen vereinbarten Kredit. Organisierte Privatdarlehen zwischen einander unbekannten Personen setzen die Vermittlung durch eine lizenzierte Geschäftsbank voraus, da niemand ohne Banklizenz Darlehen vergeben darf. Die Vergabe und Rückzahlung der organisierten Privatdarlehen erfolgt jeweils formal über die lizenzierte Bank, während die Entscheidung über die Privatkreditvergabe von den angemeldeten Kreditgebern selbst getroffen wird. Ein Privatdarlehen als Bankdarlehen ist bei einigen Banken für Selbstständige auch bei einer eindeutig privaten Verwendung nicht zu erhalten, da die Geldinstitute nur Angestellte als Kunden akzeptieren.

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