Eine Privatbörse bezeichnet einen dauerhaft oder zeitweise eingerichteten Marktplatz, an welchem unterschiedliche Güter gehandelt werden. Eine Privatbörse unterliegt weder der staatlichen Aufsicht noch eines staatlichen Genehmigungsvorbehaltes. Typische Privatbörsen sind Briefmarkenbörsen, Münzbörsen und Mineralienbörsen. Oftmals werden auch Verkaufsveranstaltungen als Börsen bezeichnet, bei welchen die meisten Anbieter die Preise bereits vorab festgelegt haben, so dass die für eine Börse typische Preisbildung aus Angebot und Nachfrage nicht stattfindet. Auf einem Teil der Privatbörsen ist anstelle von Kauf- und Verkaufshandlungen nur der Tausch möglich. In einer weiteren Begriffsbedeutung gelten Handelsplätze für gebrauchte private Güter in Zeitungen oder im Internet als Privatbörsen.