Produktsicherheitsgesetz

Das deutsche Produktsicherheitsgesetz gilt seit Dezember 2011, es hat das zuvor gültige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz abgelöst. Die Regelungen in Österreich und der Schweiz sind mit denen des deutschen Produktsicherheitsgesetzes vergleichbar, die offizielle Abkürzung lautet ProdSG. Die grundlegende Bestimmung des Produktsicherheitsgesetzes besagt, dass Produkte, deren Sicherheit nicht hinreichend garantiert werden kann, nicht veräußert werden dürfen. Weitere Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes regeln das Verhalten bei festgestellten Produktmängeln, welche die Sicherheit der Verbraucher gefährden. Das Produktsicherheitsgesetz schreibt für diesen Fall die Einleitung einer Rückrufaktion vor. Für die Produktsicherheit sind gemäß des Produktsicherheitsgesetzes sowohl Hersteller als auch Händler verantwortlich.

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