Provisionspflicht

Die Provisionspflicht bezeichnet die Pflicht, eine Provision zu bezahlen. Da es sich bei einer Provision um die Vergütung für eine erbrachte Dienstleistung handelt, besteht keine Provisionspflicht, wenn der geplante Vertragsabschluss nicht erfolgt. Zudem setzt die Provisionspflicht voraus, dass der Zahlungspflichtige auf die Entstehung einer solchen hingewiesen wurde. In einigen Bereichen wie der Vermittlung privater Immobilien besteht eine rechtliche Einschränkung der Provisionspflicht der Höhe nach. Eine vergleichbar der Höhe nach eingeschränkte Provisionspflicht gilt auch innerhalb der privaten Krankenversicherung. In Verträgen mit Handelsvertretern ist zumeist geregelt, dass die Provisionspflicht mit der Bestellung eintritt; alternativ kann der Zahlungseingang als maßgeblich gewertet werden.

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