Provisionspauschale

Eine Provisionspauschale wird freien Mitarbeitern vor allem in der Anfangsphase der Geschäftsbeziehung gezahlt und ermöglicht ausreichende Bezüge während der Aufbauphase eines Kundenstammes und der mit der neuen Tätigkeit verbundenen Schulungen. Die Weiterzahlung einer Provisionspauschale nach der Anfangsphase einer Tätigkeit als teilweiser Ausgleich der für diese anfallenden Kosten ist möglich, in der Praxis aber nur unüblich. Eine Provisionspauschale kann unter vergleichbaren Bedingungen wie bei selbstständigen Handelsvertretern auch bei Angestellten bezahlt werden, wenn diese dauerhaft neben dem Festgehalt eine Provision erhalten. Zusätzlich rechnen einige Banken oder Kreditvermittler vornehmlich bei der Immobilienfinanzierung eine prozentuale Provisionspauschale auf die Kreditsumme bei der Berechnung der Kreditzinsen an.

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