Realsplitting

Das Realsplitting macht es möglich, dass Unterhaltszahlungen an den dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartner steuerlich abgesetzt werden können. Diese gelten als Sonderausgaben. Hierbei gibt es einen Höchstbetrag, maximal € 13.805,00 im Jahr können als Sonderausgaben gewertet werden. Dazu muss der Zahlungsempfänger diese Einnahmen versteuern. Wird eine Einkommensgrenze überschritten, so werden auch Sozialversicherungsbeiträge fällig. Es besteht die Möglichkeit, die zu entrichtenden Beträge ebenfalls als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte zu vermerken. Dies hat den Vorteil, dass innerhalb eines Jahres die Steuern geringer sind und dass nicht erst mit Abgabe der Steuererklärung Steuern zurückerstattet werden. Um das Realsplitting zu nutzen müssen beide Ehepartner ihren Wohnsitz im Inland haben.

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