Rechnungsgutschrift

Der Begriff Rechnungsgutschrift wird für unterschiedliche Sachverhalte verwendet. Am häufigsten bezeichnet er eine Alternative zur Rechnungskorrektur, wenn die zunächst erstellte Rechnung zu hohe Beträge aufweist. In diesem Fall bleibt die bisherige Rechnung bestehen, während es sich bei der Rechnungsgutschrift formal um eine weitere Leistungsrechnung mit negativem Saldo handelt. Im Gegensatz zur Rechnungsgutschrift wird bei einer Rechnungskorrektur die alte Rechnung aufgehoben und durch die korrigierte Fassung ersetzt. Unternehmen bezeichnen zum Teil auch zugesagte Kundenboni als Rechnungsgutschriften, wenn sie diese im Rahmen einer Folgerechnung verrechnen. Des Weiteren wird umgangssprachlich eine vom Leistungsempfänger erstellte Abrechnung als Rechnungsgutschrift bezeichnet, korrekt ist in diesem Fall der Begriff Gutschrift.

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