Refinanzierungsdarlehen

Ein Refinanzierungsdarlehen im eigentlichen Sinn ist eine besondere Form eines Schuldscheinkredites, wobei der Schuldschein nicht börsenfähig ist, sondern lediglich als Urkunde über die Kreditaufnahme und somit zu Nachweiszwecken dient. Das Refinanzierungsdarlehen in seiner eigentlichen Form wird nur an Unternehmen und überwiegend für Kreditbeträge zwischen einer Million und zehn Millionen Euro ausgezahlt, der festgelegte Mindestbetrag liegt jedoch lediglich bei 50 000 Euro. Bei einem Refinanzierungsdarlehen schließt das den Kredit aufnehmende Unternehmen den Kreditvertrag mit einer Bank ab, diese sorgt selbst für die Refinanzierung der Kreditvergabe, indem sie Gelder bei weiteren Banken aufnimmt. Umgangssprachlich wird darüber hinaus jedes der Gegenfinanzierung einer beliebigen Maßnahme dienende Darlehen als Refinanzierungsdarlehen bezeichnet.

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