Reisekostenvergütung

Die Reisekostenvergütung befasst sich damit, in welchem Umfang Arbeitnehmern Reisekosten zu erstatten sind. Des Weiteren ist die Reisekostenvergütung häufig ein Bestandteil der Vergütungsvereinbarung in Werkverträgen. Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anrecht auf die Erstattung aller Reisekosten, sofern keine innerbetriebliche Reisekostenordnung besteht. Eine solche sieht zumeist Höchstbeträge für Übernachtungskosten und Regelungen für die Verkehrsmittelnutzung einschließlich der zu wählenden Wagenklasse vor. Der Umfang der nachträglichen Reisekostenvergütung sinkt in den meisten Betrieben, da Fahrausweise und Übernachtungen zunehmend zentral gebucht werden. Falls Arbeitnehmern im Rahmen der Reisekostenvergütung nicht die vollständigen Reisekosten erstattet werden, können sie die Restbeträge bei der Steuererklärung geltend machen.

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