Reisekostenverordnung

Eine Reisekostenverordnung regelt die Erstattung von Reisekosten für Mitarbeiter oder Auftragsnehmer öffentlich-rechtlicher Einrichtungen und der großen Religionsgemeinschaften. Des Weiteren bestimmt die Reisekostenverordnung, welche Höchstbeträge bei Übernachtungskosten anfallen dürfen und welche Regeln für die Verkehrsmittelwahl einschließlich der Entscheidung für eine Wagenklasse gelten. Mitarbeitern wird das Einhalten der Bestimmungen einer Reisekostenverordnung zunehmend erleichtert, indem eine zentrale Stelle die Buchung von Fahrausweisen und Hotelzimmern vornimmt. Eine Reisekostenverordnung kann eine eingeschränkte Erstattung der Verpflegungspauschale vorsehen, in diesem Fall darf der Mitarbeiter den Differenzbetrag bei der nächsten Steuererklärung geltend machen. In privaten Unternehmen wird das entsprechende Regelwerk überwiegend als Reisekostenordnung bezeichnet.

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