Rentenbesteuerung

Die Rentenbesteuerung in ihrer heutigen Form gilt seit 2005, wobei der nicht steuerbare Anteil bei Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung abgebaut wird, während nicht geförderte private Renten weiterhin nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden müssen. Die Rentenbesteuerung folgt der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes, wonach eine unterschiedliche Versteuerung von Renten und Pensionen nicht sachgerecht sei. Als Ausgleich für die Rentenbesteuerung wurde die Absetzbarkeit der gezahlten Beiträge verbessert, indem diese ohne Höchstgrenze anerkannt werden. Zur Sicherung der Steuerabfuhr erhalten die Finanzämter von der Rentenversicherung eine Mitteilung über die gezahlten Renten. Angesichts des Grundfreibetrages sind nicht alle Rentner tatsächlich von der Rentenbesteuerung betroffen.

^