Rentenbescheid

Der Rentenbescheid informiert den Empfänger einer gesetzlichen Rente über die Rentenhöhe und die Grundlagen ihrer Berechnung. Sofern es sich bei der Rente nicht um die Regelaltersgrenze handelt, erfährt der Rentenbezieher zusätzlich die Hinzuverdienstgrenzen für eine vollständige oder teilweise Rentenzahlung. Des Weiteren enthält der Rentenbescheid die Angabe, welcher Betrag der Rente steuerfrei ausgezahlt wird, dieser ändert sich auch bei späteren Rentenerhöhungen nicht. Fehler im Rentenbescheid lassen sich in den meisten Fällen vor der Rentenantragstellung vermeiden, indem der Versicherte den Rentenverlauf sorgsam prüft und dort nicht aufgeführte Daten für die Versicherung relevante Zeiten nachtragen lässt. Fehlerhafte Rentenbescheide werden zumeist nach einem Widerspruch des Versicherten abgeändert, ansonsten ist die Klage vor dem Sozialgericht kostenlos.

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