Rentenberechnung

Die Rentenberechnung dient nach der Genehmigung des Rentenantrages der erstmaligen Festsetzung der zu zahlenden gesetzlichen Rente. Im Falle einer Rentenerhöhung erfolgt eine neue Rentenberechnung, mittels derer der Erhöhungsfaktor in die Bestandsrente eingerechnet wird. Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung finden in ihrer jährlichen Renteninformation eine Rentenberechnung zu Informationszwecken, welche die zu erwartende Rente bei gleichbleibenden Beitragszahlungen und zwei unterschiedlichen durchschnittlichen Werten der Rentenerhöhung sowie die aktuell zu erwartende Rente bei Erwerbsunfähigkeit. Des Weiteren dient die Berechnung der zu erwartenden Rente als Entscheidungshilfe bei der Frage, ob ein in vielen Fällen unter Inkaufnahme von Rentenabschlägen möglicher vorzeitiger Rentenbezug wirtschaftlich darstellbar ist.

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