Die Rentenberatung erfolgt durch qualifizierte und behördlich anerkannte Rentenberater, deren Tätigkeit nach der Gebührenordnung vom Beratungssuchenden zu vergüten ist. Der Rentenberater berät seine Klienten nicht nur auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch hinsichtlich weiterer Sozialversicherungen und darf zusätzlich als Berater für ergänzende private Versicherungsverträge wie die Rürup-Rente beziehungsweise die Riester-Rente tätig sein. Bei gerichtlichen Streitigkeiten mit der Rentenversicherung kann der Rentenberater auch die anwaltliche Vertretung übernehmen. Neben der gebührenpflichtigen Rentenberatung bieten die Rentenversicherungsträger in vielen Orten eine Rentensprechstunde an, deren Besuch hauptsächlich der Klärung von Rentenfragen dient und für den Bürger kostenfrei ist.