Rentenbeiträge

Rentenbeiträge sind die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Höhe der Rentenbeiträge hängt vom Einkommen ab und wirkt sich direkt auf die Rentenhöhe aus. Nicht pflichtversicherte Personen können freiwillige Rentenbeiträge einzahlen, für deren Höhe Untergrenzen und Obergrenzen bestehen. Bei Arbeitnehmern erfolgt die Zahlung der Rentenbeiträge jeweils zur Hälfte durch den Arbeitgeber und den Beschäftigten, wobei der Betrieb für die Zahlung des gesamten Rentenbeitrages verantwortlich ist. Die Rentenbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht angespart, sondern im Rahmen des Umlageverfahrens sofort wieder an die gegenwärtigen Rentner ausgezahlt. Die Höhe der Rentenbeiträge muss steigen, wenn weniger aktive Arbeitnehmer mehr die Leistungen an eine wachsende Anzahl an Rentenbeziehern finanzieren.

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