Rentenschuld

Unter der Rentenschuld wird die Belastung eines Grundstückes mit einer regelmäßig zu bezahlenden Geldsumme bezeichnet. Der Grundstückseigentümer hat grundsätzlich das Recht, die Rentenschuld durch einen einmaligen Ablösungsbetrag zu begleichen. Der in diesem Fall zu zahlende Ablösungsbetrag wird bereits bei der Begründung der Rentenschuld festgelegt und in das Grundbuch eingetragen. Das Recht auf Ablösung kann durch die Stellung einer Reallast aufgehoben werden. Der Gläubiger einer Rentenschuld kann deren Ablösung seinerseits nur verlangen, wenn auf Grund einer Verschlechterung des Grundstückswertes die Sicherheit seiner Forderung ernsthaft gefährdet wird. Die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Rentenschuld sind für Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraph 1199 und Folgeparagraphen festgelegt.

^