Rentensplitting

Das Rentensplitting ist eine Wahlmöglichkeit für Eheleute, setzt allerdings für früher als 2001 geschlossene Ehen voraus, dass beide Partner später als am 01. Januar 1962 geboren wurden. Mit dem Rentensplitting werden die Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung gleichmäßig auf beide Antragsteller aufgeteilt und bleiben nicht nur bei einer späteren Scheidung, sondern auch bei einer erneuten Verheiratung erhalten. Der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente entfällt bei der Option für das Rentensplitting, da die entsprechende Absicherung bereits durch die eigenen Ansprüche besteht. In erster Linie bewirkt das Rentensplitting, dass beide Ehepartner identisch hohe Rentenansprüche erzielen.

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