Risikozuschlag

Der Risikozuschlag wird von Versicherern erhoben, um Neukunden mit schlechten Risiken einen Versicherungsschutz anbieten zu können. Besonders häufig zahlen Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung sowie in der Berufsunfähigkeitsversicherung einen Risikozuschlag, wenn Vorerkrankungen vorhanden sind. Bei geförderten Versicherungen wird die Berechnung von Risikozuschlägen zumeist gesetzlich ausgeschlossen. Eine Alternative zum Erheben von Risikozuschlägen bietet die Wartezeit; diese bezeichnet einen befristeten Zeitraum nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages, während welchem der vereinbarte Versicherungsschutz nicht gilt. In der Wirtschaftswissenschaft wird die Risikoprämie teilweise ebenfalls als Risikozuschlag bezeichnet. Sie gibt an, welchen Zuschlag auf den ohne Berücksichtigung des Risikos zu zahlenden Zinssatz Anleger auf Grund des eingegangenen Risikos erhalten oder erwarten.

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