Rohbauland

Das Rohbauland bezeichnet in Deutschland Flächen, welche seitens einer Kommune offiziell bereits für die bauliche Benutzung bestimmt wurden, bislang jedoch noch nicht erschlossen sind. Erwerber können erwarten, dass die Kommune die Erschließung durchführt, ohne mit einem konkreten Zeitpunkt für diese planen zu können. Unterschieden wird zwischen Nettorohbauland und Bruttorohbauland. Beim Bruttorohbauland ist der Bebauungsplan rechtsverbindlich aufgestellt, die entsprechenden Flächen für die notwendige Erschließung befinden sich jedoch noch nicht im Gemeindebesitz. Die gesetzliche Definition des Rohbaulandes findet sich im fünften Paragraphen der Immobilienwertermittlungsverordnung. Als Vorstufe zum Rohbauland lässt sich das Bauerwartungsland ansehen, dessen mögliche Erschließung noch nicht beschlossen wurde.

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