Schachtelbeteiligung

Eine Schachtelbeteiligung ist die Beteiligung einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft an einer weiteren unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft, sofern der Umfang der Beteiligung mindestens fünfundzwanzig Prozent beträgt und sich auf das Grundkapital oder Stammkapital bezieht. Eine Schachtelbeteiligung kann auch kurz als Schachtel bezeichnet werden. Sie bewirkt das Schachtelprivileg im Steuerrecht, welches sich auf die Höhe der Gewerbesteuer auswirkt. Die Schachtelbeteiligung muss jedoch unmittelbar und ohne Unterbrechung gegeben sein, damit das steuerliche Schachtelprivileg Geltung erlangt.

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