Schachtelprivileg

Das Schachtelprivileg bezeichnet eine Maßnahme im Steuerrecht, mittels welcher eine Doppelbesteuerung bei einer Schachtelbeteiligung vermieden wird. Es bezieht sich auf die Gewerbesteuer und erlaubt der Beteiligungsgesellschaft den Abzug des Ertrages aus der Beteiligung bei der Berechnung der zu zahlenden Steuer. Entgegen der begrifflichen Bezeichnung stellt das Schachtelprivileg keine wirkliche Bevorzugung dar, sondern dient ausschließlich der Vermeidung einer doppelten Besteuerung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Schachtelprivilegs ist grundsätzlich, dass die entsprechende Kapitalbeteiligung seit mindestens zwölf Monaten besteht.

^